Die Prävention findet in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Sie ist eine Maßnahme, die die Kinder bei ihren individuellen Lernprozessen unterstützen soll und kann im Klassenunterricht oder in Kleingruppen stattfinden. Die Begleitung durch eine Sonderschullehrkraft endet mit dem Abschluss der 2. Klasse.
Umfangreiche Maßnahmen zur Angleichung der Lernausgangslage:
· Abklärung und Beratung bei evtl. vorliegenden medizinischen Befunden zu den Wahrnehmungsbereichen Hören und Sehen
· Unterstützung bei einer guten Sitzplatzwahl, die bekannte Schwierigkeiten wie z.B. Linkshändigkeit berücksichtigt
· sprachfördernde Maßnahmen und basale Förderung
· Hilfen und Unterstützung im Bereich der Grafomotorik und Motorik
· Unterstützung der Entwicklung durch differenziertes und „begreifbares“ Unterrichtsmaterial
· Elternberatung
Diagnose von möglichen Lernschwierigkeiten
· Beratung und Begleitung der Eltern bei der Suche nach therapeutischen Zusatzangeboten in den Bereichen „Hören, Sehen“ und „Lernen“
· Beratung bei Konzentrationsschwierigkeiten
· Begleitung des laufenden Mathematik- und Deutschunterrichts
· Förderung und Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes in Kleingruppen in den Fächern Deutsch und Mathematik (bei Inhalten, die im zurückliegenden oder im laufenden Schuljahr versäumt oder nicht richtig verstanden wurden)
Während der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) stehen die Sonderschullehrkräfte in engem Austausch mit den Klassen- und Fachlehrkräften.
Integration im Rahmen der Inklusion
Unter Integration versteht man im schulischen Bereich eine Lernbegleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch speziell dafür ausgebildete Sonderschullehrkräfte. Voraussetzung für die integrative Beschulung ist ein bestehender „sonderpädagogischer Förderbedarf“. Durch geeignete diagnostische Verfahren wird festgestellt, ob ein solcher besteht. Die Überprüfung erfolgt durch das zuständige Förderzentrum.
Es gibt zwei Formen von Integration. Bei der zieldifferenten Integration werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen unterrichtet. Die Kinder folgen also nicht dem Klassenziel, sondern ihrem individuellen sonderpädagogischem Förderplan. In diesem werden die Förderziele für jedes Kind individuell festgelegt.
Bei zielgleicher Integration werden Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet. Im sonderpädagogischem Förderplan werden die Förderziele und-maßnahmen festgelegt, um dem Kind die Teilnahme am Unterricht der Regelschule zu ermöglichen. Damit das Kind die Anforderungen der Regelschule erfüllen kann, ist es im Einzelfall nötig, ihm einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Dieser kann auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens oder einer ärztlich/psychiatrischen Diagnose erfolgen. Der Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht vermerkt.